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Sind alle Einmalhandschuhe auch Chemikalienschutzhandschuhe?

Clevisto® Fachredaktion, veröffentlicht: 3-2012, Copyright: Clevisto GmbH     

                                                                                                                                                                

In Kliniken, Alten- und Pflegeheimen oder Arztpraxen kommen dünnwandige medizinische Einmalhandschuhe aus Latex, Vinyl oder Nitril zur Reduktion von Infektionsrisiken heute sehr häufig zum Einsatz.  

                                                                                                                                    

Zunehmend werden medizinische Einmalhandschuhe in diesen Arbeitsbereichen aber auch bei den Reinigungs- und Desinfektionsarbeiten verwendet.

Dabei sind die Anforderungen an die Eigenschaften von medizinischen Einmalhandschuhen und Chemikalienschutzhandschuhen sehr unterschiedlich. Die Anwender bevorzugen die Einmalhandschuhe, weil sie diese für hygienischer, hochwertiger und sicherer halten.

 

Anforderungen an medizinische Einmalschutzhandschuhe

Medizinische Einweghandschuhe sollen die Hände des Trägers vor einer Infektion durch Bakterien, Pilz und Viren schützen. Ein Einmalhandschuh, der die Normen EN 455 1-3 und EN 374 -1 einhält, erfüllt diesen Zweck.

 

Schutz vor Chemikalien oder ein mechanischer Schutz für den Träger wird nur in geringem Umfang erwartet und bei der Qualitätsprüfung medizinischer Einmalhandschuhe nicht getestet.

Tabellen zur Beständigkeit der Materialien Latex, Vinyl oder Nitril gegen einzelne Chemikalien können insofern eine falsche Sicherheit vortäuschen, denn der Schutz des Handschuhträgers vor der Chemikalie hängt auch stark von der Einwirkzeit der Chemikalie sowie der Materialdicke und Verarbeitung des Schutzhandschuhs ab.

 

In Zeiten steigender Rohstoffpreise machen auch immer mehr Hersteller von Einmalhandschuhen von der Ausnahmeregelung Gebrauch, die EN 420 nicht einhalten müssen, welche die allgemeinen Anforderungen an Schutzhandschuhe zum Beispiel zur Handschuhlänge regelt. Sie fertigen die Einmalschutzhandschuhe dünner und kürzer, um Material zu sparen. 

 

Bei Verwendung von medizinischen Einmalhandschuhen kommen häufig Spritzer der Desinfektionslösung auf die ungeschützten Unterarme oder unbemerkt durch den Handschuh auf die Haut.


Anforderungen an Chemikalienschutzhandschuhe

Im Vergleich zu medizinischen Einmalhandschuhen werden Chemikalienschutzhandschuhe meist eine Nummer größer getragen.

Alle Chemikalienschutzhandschuhe müssen die EN 420 erfüllen, was zu dickwandigeren Handschuhen führt, die oft deutlich länger sind als medizinische Einmalhandschuhe der gleichen Größe.

 

Erfüllt der Handschuh die EN 374 -1, so bietet er einen vollwertigen Schutz vor Mikroorganismen (Bakterien, Pilz, Viren), die EN 374 -3 weist seine Chemikalienbeständigkeit aus. Gegen mindestens 3 von 12 Prüfchemikalien muss der Handschuh den Träger mindestens 30 Minuten schützen, um diese Norm zu erfüllen.

 

Meist werden bei den Chemikalischutzhandschuhen auch Angaben zum mechanischen Schutz des Handschuhs gemacht, die nach der EN 388 geprüft werden. Prüfkriterien sind hier Abriebfestigkeit, Schnittfestigkeit, Weiterreißfestigkeit und Stichfestigkeit. Die Handschuhe sollten aus hygienischen Gründen nur personenspezifisch eingesetzt werden und dem Mitarbeiter sollten für längere Anwendungszeiten zum Wechseln mehrere Paar der Schutzhandschuhe zur Verfügung stehen.

 

Fazit:

Für Desinfektions- und Reinigungsarbeiten sind mehrfach verwendbare Chemikalienschutzhandschuhe den medizinischen Einmalhandschuhen unbedingt vorzuziehen, denn sie bieten einen deutlich besseren Schutz vor aggressiven Chemikalien.

 

Die Fehlanwendung von medizinischen Einmalhandschuhen birgt oft erhebliche gesundheitliche Risiken, die meist vom Handschuhträger nicht erkannt werden, wenn keine akuten Symptome auftreten.

Das Risiko des Auftretens von Allergien und anderen Erkrankungen, die zur Berufsunfähigkeit führen können, steigt mit der Dauer der Fehlanwendung.

 


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