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Verbandbuch DIN A5 gemäß BGI 511-1

Art. Nr.: VBUCH
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Beschreibung

Mit diesem Verbandbuch können Sie eine ordnungsgemäße Dokumentation der Erste-Hilfe Leistungen gemäß BGI 511-1 gewährleisten.
Das standardkonforme Verbandbuch enthält eine vorgedruckte Spaltendokumentation mit allen notwendigen Angaben.
  • DIN A5-Format
  • 40-seitiges Heft
  • Vorgedruckte Spaltendokumentation

Was ist ein Verbandbuch?

Verbandbücher werden in Betrieben, Behörden, Schulen und Kindertagesstätten eingesetzt, um die geleisteten Erste-Hilfe-Maßnahmen schriftlich aufzuzeichnen. Sie dienen als Nachweis, dass ein Gesundheitsschaden bei einer versicherten Tätigkeit eingetreten ist und werden in der BG-Vorschrift A1 „Grundsätze der Prävention“ gefordert. Die Eintragung hat unabhängig von der vermeintlichen Schwere der Verletzung zu erfolgen.

Welche Angaben werden dokumentiert?

Folgende Angaben müssen in dem Verbandbuch aufgezeichnet werden:
  • Ort und Zeit des Unfalls
  • Name des Verletzten
  • Art der Verletzung
  • Zeitpunkt der Behandlung der Verletzung
  • Die durchgeführten Erste-Hilfe-Maßnahmen
  • Name des Ersthelfers
  • Name von Zeugen
Das Verbandbuch ist nach der letzten Eintragung noch mindestens fünf Jahre aufzubewahren. Da es personenbezogene Daten beinhaltet, muss es aus Datenschutzgründen vor dem Zugriff von Unbefugten geschützt werden.

Verbandbuch hilft bei Spätfolgen

"Bei Arbeitsunfällen werden die Kosten der Behandlungs- und Rehabilitationsmaßnahmen von den gesetzlichen Unfallversicherungsträgern (gewerbliche Berufsgenossenschaften oder Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand) übernommen. Unfälle, die eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen zur Folge haben, müssen durch eine Unfallanzeige bei dem für den Betrieb zuständigen Unfallversicherungsträger angezeigt werden. Die Unfallanzeige dient der Dokumentation, dass der Unfall bei einer versicherten Tätigkeit geschah.
Bei Unfällen oder kleineren Verletzungen die zunächst keinen Arbeitsausfall, oder weniger als drei Ausfalltage, zur Folge haben, fehlt dieser Nachweis.

Treten durch eine scheinbar kleine Verletzung Spätfolgen auf, kann durch die Eintragung im Verbandbuch der Nachweis erbracht werden, dass es sich um einen Arbeitsunfall handelt.
Fehlt die Dokumentation, und können auch keine Zeugen gefunden werden, kann der Unfallversicherungsträger die Kostenübernahme verweigern
.

Zusätzlich können die Verbandbücher dazu genutzt werden, Unfallschwerpunkte im Unternehmen zu erkennen und Maßnahmen zur Vermeidung einzuleiten."(Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Verbandbuch)